Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

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Erniebernie
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#21

Beitrag von Erniebernie »

Gelöscht
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Bevor Sie bei sich selbst eine schwere Depression oder Antriebsschwäche diagnostizieren,
stellen Sie sicher, dass Sie nicht komplett von Arschlöchern umgeben sind.
Viele Grüße
Bernhard
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Chief_U
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#22

Beitrag von Chief_U »

Erniebernie hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 09:45
Gelöscht
OT:

Bernhard, Deine Signatur ist perfekt! *THUMBS UP*
Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
Ralphi
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#23

Beitrag von Ralphi »

Hallo zusammen.
Wir fassen zusammen:
Tatsächlich notwendig ist die Prüfung nicht da Gas beim Austreten riecht (ich auch). Somit wird jeder normale Mensch den Gashahn zudrehen wenn Gasgeruch vorhanden. Mutwillig "zu eskalieren" ist weiterhin möglich.
Jeder Platz Besitzer kann sein Hausrecht durchsetzen und eine Prüfung voraussetzen.
Hauptsache der Amtsschimmel wiehert und das hoffentlich europaweit.

Gruß
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Hans 7151
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#24

Beitrag von Hans 7151 »

Wenn man schläft, wacht man dann auf von dem Gestankt?
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Masure49
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#25

Beitrag von Masure49 »

Wenn man tief schläft, schläft auch der Geruchsinn.
Ist schon vielen Schläfern zum tödlichen Verhängnis geworden, weil sie nicht gemerkt haben, dass in ihrer unmittelbaren Nähe eine rauchende Quelle/Ursache, die Kohlenmonoxid erzeugt, den Sauerstoff verdrängt hat.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik

LG
Peter
*BYE*
Cash
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#26

Beitrag von Cash »

Hallo Ralphi,
in Deutschland gilt das Recht der freien Meinungsäußerung! Das schütz aber nicht vor Strafe, wenn man wissentlich die Unwahrheit verbreitet! Ich hoffe für Dich dass Dich Deine Nase niemals im Stich lässt :!: *2THUMBS UP*
Einmal schlecht gerochen und ein letzter Fur.. ist aus den A... gekrochen!! :spass:
Beste Grüße Cash
Sellabah
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#27

Beitrag von Sellabah »

Nun, wo die Gasprüfung wieder auflebt, zittern halt die Besitzer der alten Wohnmobile, insbesondere wenn nicht nur die Schläuche sondern auch der Truma Brenner getauscht werden muss. Kann dann ein teures Jahr werden.

LG
Sven
Ein Leben ohne Wohnmobil ist möglich, aber sinnlos.
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rumfahrer
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#28

Beitrag von rumfahrer »

Ich hatte vor gut 6 Wochen Termin beim TÜV. Auskunft: Wir machen keine Untersuchung ohne Gasprüfung! Die Gasplakette hatte ich vor einiger Zeit mit der HU synchronisiert. Der Prüfer des lokalen TÜVs hat dann beides gemacht. Was wie genau geprüft wurde konnte ich durch den Vorhang nicht im Detail sehen.
IMG_20240522_093312.jpg
Gruß
Steffen
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Was würde es bringen mehr zu wollen?
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walter7149
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#29

Beitrag von walter7149 »

Sellabah hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 20:23
auch der Truma Brenner getauscht werden muss
Wo steht das denn geschrieben ?
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Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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Mooveo74
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#30

Beitrag von Mooveo74 »

Muss der Wärmetauscher einer Truma Flüssiggasheizung nach einer bestimmten Zeit ausgetauscht werden?
Von 1993-2006 produzierte Heizgeräte waren von einer deutschen Vorschrift betroffen, die den Tausch von Wärmetauscher und Abgasrohr nach zehn Jahren vorschreibt. Für in diesem Zeitraum hergestellten und in Betrieb genommenen Truma Heizgeräte wurde die Austauschpflicht auf 30 Jahre erweitert. Für Geräte ab Baujahr 2005, die auf dem Typenschild eine E1 Kennzeichnung tragen, ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen.

Mehr Informationen zur Austauschpflicht lesen Sie im Truma Serviceblog https://serviceblog.truma.com/de/2012/0 ... etauscher/.
Beni
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#31

Beitrag von Beni »

Ein Hallo an euch!

Weiß jemand, was genau bei der "neuen" Gasprüfung geprüft wird?
Viele Grüße
Beni

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Cybersoft
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#32

Beitrag von Cybersoft »

Alles was vorher auch geprüft wurde;
-Alter der Komponenten auf Weiterverwendung (10 Jahre Schläuche & Regler, bei den Heizungen gibt es auch ein Austauschalter, kenne ich aber nicht)
-Sichprüfung der Befestigungen
-Funktion der Geräte inkl. Sicherheitseinrichtungen
-Dichtigkeit der Gesamt-Anlage
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Nikolena
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#33

Beitrag von Nikolena »

Cybersoft hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 09:37
Die Dichtigkeitsprüfung ist im Arbeitsblatt mit drin, wurde im Ducato-Forum von einem Prüfer geschrieben.

Presse halt.
Deshalb wunderte mich die Eindeutigkeit von Eclipses Quelle
autozeitung hat geschrieben:
…Eine Gasdichtigkeitsprüfung ist übrigens kein Bestandteil der Gasprüfung nach G 607 und auch nicht Teil der Pflichtprüfung. Wer sich absichern möchte, kann eine freiwillige Sicherheitsprüfung bei einem sachkundigen Betrieb durchführen lassen…
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Cybersoft
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#34

Beitrag von Cybersoft »

Warum, wundert das? Bei dem Chaos was die der Karnevals-Gas-Verein veranstaltet ist das doch kein Wunder.

Es kommt neues Ungemach auf den Verein zu. Es wird das Arbeitsblatt öffentlich und kostenfrei zugänglich gefordert. Kurzfristig ändert das nichts, aber da wird der Gesetzgeber noch Mal genau hinschauen ....
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Benimar282
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#35

Beitrag von Benimar282 »

Es ist trotzdem immer nur eine Momentaufnahme und keine Garantie auf ein fehlerfreies Funktionieren der Gasanlage in den nächsten 2 Jahren
Benimar 282 mit Hecksitzgruppe. Baujahr 2022. Fiat Ducato 160 PS
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Nikolena
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#36

Beitrag von Nikolena »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 07:46
Warum, wundert das? Bei dem Chaos was die der Karnevals-Gas-Verein veranstaltet ist das doch kein Wunder.

Es kommt neues Ungemach auf den Verein zu. Es wird das Arbeitsblatt öffentlich und kostenfrei zugänglich gefordert. Kurzfristig ändert das nichts, aber da wird der Gesetzgeber noch Mal genau hinschauen ....
Über den Gasverein und seine Motivation bin ich nicht am laufenden, aber hier ging es doch ausdrücklich, beziehungsweise habe ich das so verstanden, darum, dass es nach zeitweiser Aussetzung dieser Prüfung doch wieder eine neue mit entsprechenden Regeln geben sollte.

Ich dachte die wäre das jetzt. Wie kann dann eine solche Zeitung exakt das Gegenteil Der Prüfpflichten und seines Umfangs behaupten, während du weißt, dass die UndichtigkeitsPrüfung sehr wohl ein Bestandteil der Gesamtprüfung ist. Was ja irgendwo auch eine gewissen Logik folgen sollte.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Beni
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#37

Beitrag von Beni »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 07:46

Es kommt neues Ungemach auf den Verein zu. Es wird das Arbeitsblatt öffentlich und kostenfrei zugänglich gefordert. Kurzfristig ändert das nichts, aber da wird der Gesetzgeber noch Mal genau hinschauen ....
Das finde ich spannend. Hast du einen Link?

Nebenbei: Die Kriterien, wann eine Hauptuntersuchung z.B. nicht bestanden ist würden mich auch interessieren. Kann ja nicht nur von der Laune des Prüfers abhängen. Da muss es doch schriftliche Infos geben. Nachprüfbar.
Viele Grüße
Beni

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Sellabah
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#38

Beitrag von Sellabah »

walter7149 hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 21:40
Sellabah hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 20:23
auch der Truma Brenner getauscht werden muss
Wo steht das denn geschrieben ?
https://serviceblog.truma.com/de/2023/0 ... 30-jahren/

LG
Sven
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Cybersoft
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#39

Beitrag von Cybersoft »

Wie kann eine Zeitung nur Blödsinn schreiben, ist ja noch nie vorgekommen....

Die Pflicht gilt auch erst ab 2025, bis dahin kann man sich noch mit den Hauptuntersuchungsprüfern anlegen wenn man das will.

Darum geht es mir doch gar nicht, ich habe eine Gasprüfung und wenn ich die zur HU Brauch werde ich die auch haben.

Was mir auf die Nüsse geht, ist die Karnevalsgruppe die sich immer was neues ausdenkt um 1) Geld zu generieren 2) die Alten, die in den Betrieben nicht mehr zu gebrauchen sind und in den Verein abgeschoben werden, sich wieder Blödsinn ausdenken.

Alle die mit fest verrohrter Flasche und Eintragung in die Fahrzeugpapiere werden sich noch wundern.
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Grisu1965
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#40

Beitrag von Grisu1965 »

Wenn ich die neue Regel richtig verstanden habe, ist es eben so das die Prüforganisationen einem eben nicht mehr die Plakette Verweigerern dürfen weil keine aktuelle Gasprüfung vorhanden ist.
Die Prüfung wurde eigentlich ja auch erst mal ausgehebelt weil das Prüfverfahren so wie es gemacht wurde angeblich nicht aussagekräftig genug war. Besonders die Dichtigkeitsprüfung war da angeblich das Problem.
Jetzt hat man das in die STVZO übernommen und oh Wunder die Prüfung scheint genau so gemacht zu werden wie immer schon.
Was jetzt aber mit den "Gastankflaschen" passiert bleibt abzuwarten. Für mich waren das immer schon normale Gasflaschen und keine Tanks. Somit gelten auch die Regeln für Flaschen und nicht die für Tanks.
Ich finde es gut das man jetzt wieder dazu verpflichtet wird seine Gasanlage prüfen zu lassen. Mir wäre es aber noch lieber wenn mit der Gasprüfung auch eine VDE Prüfung gemacht würde denn da steckt auch einiges an Gefahrenpotenzial durch die selbsternannten Profis die an der Elektrik rumbasteln.
Es grüßt der Jürgen *THUMBS UP*
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