Fahrtenschreiber Wohnmobil
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Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
In unserer glorreichen EU muß man mit Vielem rechnen....
Aus dem VIdeo geht deutlich hervor dass auch der kontrollierende Polizeibeamte nicht von dieser Vorschrift begeistert ist. Es werden zum Ende des Videos auch ein paar Paragraphen genannt, es ist von Ausnahmeregeln die Rede.
Wie schaut es im Vergleich dazu mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus, z.B. bei großen Traktoren mit einem 20-Kubikmeter-Güllefass hintendran ? Das kommt nahe an 40 Tonnen ran !
Aus dem VIdeo geht deutlich hervor dass auch der kontrollierende Polizeibeamte nicht von dieser Vorschrift begeistert ist. Es werden zum Ende des Videos auch ein paar Paragraphen genannt, es ist von Ausnahmeregeln die Rede.
Wie schaut es im Vergleich dazu mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus, z.B. bei großen Traktoren mit einem 20-Kubikmeter-Güllefass hintendran ? Das kommt nahe an 40 Tonnen ran !
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

Franz
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Eines Tages leben in der EU mehr Gesetzgebende EU-Beamte als Einwohner,
dann findet jeder jede Maßnahme sinnvoll.
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Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Hymer B504 VI
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Bitte Themen Überschrift genauer definieren. Dies betrifft WoMo‘s über 7.49 t Gewicht auch inkl. Anhänger.
Danke.
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Buerstner Lyseo Harmonie Line
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Kann ich mir nicht vorstellen. Fahrtenschreiber werden nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen verlangt, und selbst da nicht immer, nicht mal bei Omnibussen.Wäre auch nicht ganz billig,die Geräte müssen regelmäßig geeicht werden,sie müssen regelmäßig ausgelesen und die Ergebnisse protokolliert werden.
Gruß Arno
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Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
- Doraemon
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Schau dir mal das Video und die Erleuterungen darunter an, es gibt wohl Ausnahmeregelungen das man einen Fahrtenschreiber braucht.Elgeba hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 21:06Kann ich mir nicht vorstellen. Fahrtenschreiber werden nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen verlangt,
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Habe ich gelesen, aber das dieser Unfug kontrolliert wird ist mir neu.Ich bin schon unterwegs auf der Linie kontrolliert worden,wenn ich den Beamten sage das die Linienlänge unter 50 KM ist, wollen die nicht mal die Fahrerkarte sehen, weil sie dann nicht benutzt wird.Ich muss sie aber dabei haben,genau so wie 96 er Karte.
Gruß Arno
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Ich weiss weder was 50KM ist noch eine 96er Karte, aber das ist nicht das Thema da es scheint das die Beamten im Recht sind und viele von den Spanien Überwinterer wohl über 7,49t Gesamtgewicht haben, Womo + Anhänger.Elgeba hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 21:37Habe ich gelesen, aber das dieser Unfug kontrolliert wird ist mir neu.Ich bin schon unterwegs auf der Linie kontrolliert worden,wenn ich den Beamten sage das die Linienlänge unter 50 KM ist, wollen die nicht mal die Fahrerkarte sehen, weil sie dann nicht benutzt wird.Ich muss sie aber dabei haben,genau so wie 96 er Karte.
Gruß Arno
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Und wenn das eine EU Richtlinie ist, na dann Gute Nacht für all die Spanien Überwinterer wenn das die Spanier und Franzosen auch kontrollieren sollten.
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Wenn das bleibt dann wirds bitter für Gespanne über 7,5t.
- erstmal Fahrtschreiber nachrüsten
- 2 jährig Fahrtschreiber überprüfen
- Fahrtschreiber alle 90 Tage auslesen
- Fahrerkarte besorgen
- Fahrerkarte alle 28 Tage auslesen ( auch im Urlaub, Auslesegerät muss mit in Urlaub genommen werden)
- Unternehmerkarte besorgen, ohne kann der Fahrtschreiber nicht ausgelesen werden
- Auslesegerät besorgen ( ist kein Schnäppchen)
- Software kaufen und auf einem PC installieren
- die Ausgelesenen Daten kontrollieren und doppelt speichern,und in getrennten Gebäude aufbewahren (falls ein Gebäude abbrennt müssen die Daten im anderen Gebäude weiterhin verfügbar sein)
-Dann natürlich an die Lenk-und Ruhezeiten halten, da wirds dann richtig kritisch
Meiner Meinung nach ist das für Laien nicht machbar. Da mietet man vor Ort oder lässt die Frau mit PKW hinterherfahren.
Von Fahrzeugen die über 7,5 t wiegen wurde jetzt gar nicht gesprochen, da wird dann das gleiche gelten.
Und eines haben die im Bericht vergessen, das gilt nicht nur in D sondern in der EU, in dem Fall ist man dann auch im Urlaubsland jeden Tag erneut gefährdet kontrolliert zu werden. Jeder Tag kostet 1500€ wenn was nicht passt. Bei 1 Minute zulang gefahren ist man schon dran.
Grüße Hans
- erstmal Fahrtschreiber nachrüsten
- 2 jährig Fahrtschreiber überprüfen
- Fahrtschreiber alle 90 Tage auslesen
- Fahrerkarte besorgen
- Fahrerkarte alle 28 Tage auslesen ( auch im Urlaub, Auslesegerät muss mit in Urlaub genommen werden)
- Unternehmerkarte besorgen, ohne kann der Fahrtschreiber nicht ausgelesen werden
- Auslesegerät besorgen ( ist kein Schnäppchen)
- Software kaufen und auf einem PC installieren
- die Ausgelesenen Daten kontrollieren und doppelt speichern,und in getrennten Gebäude aufbewahren (falls ein Gebäude abbrennt müssen die Daten im anderen Gebäude weiterhin verfügbar sein)
-Dann natürlich an die Lenk-und Ruhezeiten halten, da wirds dann richtig kritisch
Meiner Meinung nach ist das für Laien nicht machbar. Da mietet man vor Ort oder lässt die Frau mit PKW hinterherfahren.
Von Fahrzeugen die über 7,5 t wiegen wurde jetzt gar nicht gesprochen, da wird dann das gleiche gelten.
Und eines haben die im Bericht vergessen, das gilt nicht nur in D sondern in der EU, in dem Fall ist man dann auch im Urlaubsland jeden Tag erneut gefährdet kontrolliert zu werden. Jeder Tag kostet 1500€ wenn was nicht passt. Bei 1 Minute zulang gefahren ist man schon dran.
Grüße Hans
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Völliger Wahnsinn, was soll das? Die sollen die Lenk und Ruhezeiten der LKW Fahrer kontrollieren, das wäre viel sinnvoller.Wenn das wirklich so eine Eurokratenregelung ist,sollte dagegen vorgegangen werden, es ist ja eine Benachteiligung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Alleine die Kosten für ein solches Gerät,die Einhaltung der den wenigsten bekannten Sozialvorschriften und den Papierkrieg der mit dem Betrieb solcher Geräte verbunden ist,was
soll das?
Haben die Beamten von irgendwoher eine spezielle Weisung bekommen diesen Unfug durchzuführen? Wenn ja, von wem?
Da besteht dringend Klärungsbedarf.
Gruß Arno
soll das?
Haben die Beamten von irgendwoher eine spezielle Weisung bekommen diesen Unfug durchzuführen? Wenn ja, von wem?
Da besteht dringend Klärungsbedarf.
Gruß Arno
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Wer nur im 50km Radius fährt braucht keine Fahrerkarte stecken, gilt auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Mit 96er Karte wird er wohl die Module gemeint haben, früher war das der Eintrag 95 auf dem Führerschein.
Den werden doch hoffentlich private nicht auch noch irgendwann brauchen.
Grüße Hans
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Frage,
Weshalb wird hier jedem Gerücht mit Argumenten nachgerannt.?
Wo sind rechtliche Quellen?
LG Horst
Weshalb wird hier jedem Gerücht mit Argumenten nachgerannt.?
Wo sind rechtliche Quellen?
LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine
Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4

Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Danke,
In dem ADAC Text steht eindeutig,
Gilt nicht für Wohnmobile. Nur für gewerblichen Verkehr.
Wobei ich davon ausgehe, daß der geringste Teil Fahrer der Reisemobile über 7,5to hier im Forum ist.
LG Horst
In dem ADAC Text steht eindeutig,
Gilt nicht für Wohnmobile. Nur für gewerblichen Verkehr.
Wobei ich davon ausgehe, daß der geringste Teil Fahrer der Reisemobile über 7,5to hier im Forum ist.
LG Horst
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Moin,
auch wir hatten so eine Kontrolle Anfang Mai diesen Jahres uaf der A7 bei Kirchheim(waren es wohl die gleichen Kollegen der rennleitung wie im Video)?
Also, wir wurden auf einen Autohof geleitet.
Fahrzeugschein , AUCH die des Anhängers usw.
Der eine Kollege greift sich al erstes Den Schein vom Hänger, liest kurz, dreht sich zum Kollegen um "Hab ich Dir doch gesagt , der ist nicht so schwer"
Danach kam dann die Erklärung.
Gut wir waren raus, leider habe ich vergessen zu fragen auf welcher Grundlage, bzw. wo das steht.
Seitdem pirsche ich immer auf den Raststätten und suche nach Polizei oder BAL M.
Leider bislang ohne Erfolg.
In dem o.g. Text, sthet nicht expliziet Wohnmobile, da steht, wenn es keine unter blablabla Ausnahme gibt.
Und unter den Ausnahmen ist eben kein Womo genannt.
Also im Zweifel für den Text oder die Rennleitung.
Aber ist wie immer, noch mehr Gängelei.
Ist wie mit den Überholverboten für LKW.
Ein Bus mit >50 Menschen an Bord muss sich an nichts halten, ein blödes Womo schon.
Unsere Politik.
Gruß
Thomas
auch wir hatten so eine Kontrolle Anfang Mai diesen Jahres uaf der A7 bei Kirchheim(waren es wohl die gleichen Kollegen der rennleitung wie im Video)?
Also, wir wurden auf einen Autohof geleitet.
Fahrzeugschein , AUCH die des Anhängers usw.
Der eine Kollege greift sich al erstes Den Schein vom Hänger, liest kurz, dreht sich zum Kollegen um "Hab ich Dir doch gesagt , der ist nicht so schwer"
Danach kam dann die Erklärung.
Gut wir waren raus, leider habe ich vergessen zu fragen auf welcher Grundlage, bzw. wo das steht.
Seitdem pirsche ich immer auf den Raststätten und suche nach Polizei oder BAL M.
Leider bislang ohne Erfolg.
In dem o.g. Text, sthet nicht expliziet Wohnmobile, da steht, wenn es keine unter blablabla Ausnahme gibt.
Und unter den Ausnahmen ist eben kein Womo genannt.
Also im Zweifel für den Text oder die Rennleitung.
Aber ist wie immer, noch mehr Gängelei.
Ist wie mit den Überholverboten für LKW.
Ein Bus mit >50 Menschen an Bord muss sich an nichts halten, ein blödes Womo schon.
Unsere Politik.
Gruß
Thomas
Frankia I7900 Plus Platin 5,5to auf Mercedes Sprinter 907 / 190ps 6 Zylinder
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Unter Punkt 3 steht expliziet "gilt auch für Wohnmobile....."hwhenke hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 11:02Danke,
In dem ADAC Text steht eindeutig,
Gilt nicht für Wohnmobile. Nur für gewerblichen Verkehr.
Wobei ich davon ausgehe, daß der geringste Teil Fahrer der Reisemobile über 7,5to hier im Forum ist.
LG Horst
Wobei ich davon ausgehe, das Wort Wohnmobile kommt vom ADAC, im Text gibt es das Wort Wohnmobil nicht.
Schau mal meinen Beitrag einen unter Deinem.
Es geht auch nicht um Womo >7,49to, sonder um die Kombi Womo + Anhänger
Und das kann schnell passieren.
Beispiel: Womo 5,5to zgG + Anhänger 3 to zgG = 8,5to zgG = drüber
Und hier geht es um die zgGeeichte, nicht das tatsächliche.
Also reicht es wenn du einen leeren anhänger mit zgG von 3to hinterdie herziehst.
Alles wieder mal Politik von Leuten die keine Ahnung haben.
Gruß
Thomas
Frankia I7900 Plus Platin 5,5to auf Mercedes Sprinter 907 / 190ps 6 Zylinder
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Hast nicht bis zum Schluss gelesen.hwhenke hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 11:02Danke,
In dem ADAC Text steht eindeutig,
Gilt nicht für Wohnmobile. Nur für gewerblichen Verkehr.
Wobei ich davon ausgehe, daß der geringste Teil Fahrer der Reisemobile über 7,5to hier im Forum ist.
LG Horst
Ich lese unter Punkt 3 gilt auch für Wohnmobile.
Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Habe nochmal ein wenig gegoogelt
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Dow ... onFile&v=7
Hier unter Punkt 1.6.3
3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen
bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM:
hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit
keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr.
561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen
In den Ausnahmen sind keine Wohnmobile genannt.
Also gehe ich erstmal davon aus, dass es für Wohnmobile mit Hänger >7,5to zgG als Gespann, eben diese Regelung gilt.
Gut finde ich, das wir jetzt aber Tröt haben der sich damit beschäftigt.
Vielleicht bekommen wir ja im Laufe der Zeit mehr Klarheit.
Gruß
Thomas
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Dow ... onFile&v=7
Hier unter Punkt 1.6.3
3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen
bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM:
hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit
keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr.
561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen
In den Ausnahmen sind keine Wohnmobile genannt.
Also gehe ich erstmal davon aus, dass es für Wohnmobile mit Hänger >7,5to zgG als Gespann, eben diese Regelung gilt.
Gut finde ich, das wir jetzt aber Tröt haben der sich damit beschäftigt.
Vielleicht bekommen wir ja im Laufe der Zeit mehr Klarheit.
Gruß
Thomas
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil
Laut Wikipedia.......
Was fällt unter Güterbeförderung?
Güterverkehr oder Güterkraftverkehr bezeichnet die gewerbliche oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
LG Horst
Was fällt unter Güterbeförderung?
Güterverkehr oder Güterkraftverkehr bezeichnet die gewerbliche oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
LG Horst
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