Da bin ich jetzt wirklich gespannt was die Antworten.Jürgen hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 11:09Ich hab mir mal die Mühe gemacht Truma anzuschreiben!

Da bin ich jetzt wirklich gespannt was die Antworten.Jürgen hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 11:09Ich hab mir mal die Mühe gemacht Truma anzuschreiben!
Wer sich davon verunsichern lässt, hat selber schuld.Cybersoft hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 11:17Das hatten wir doch schon x Jahren, oder war es ein anderes Forum, bin ja nur in zweien aktiv ...
(Aber schön dass die erste Nutzer verunsichert sind)
Garantie hat man doch nicht auf Lebenszeit.
Die Prüfplakette ist kein offizielles Dokument, es langt der Eintrag ins gelbe Heft. Ich kenne einen der so etwas macht, weil er selbst WoMo-Fahrer ist. Der hat auch als Gasinstallateur das geeichte Prüfgerät das auch das Protokoll gleich ausdruckt.walter7149 hat geschrieben: Sa 26. Okt 2024, 23:10Kann der auch die "Gasprüfplakette" aufkleben und im gelben Prüfheft bescheinigen ?
Anscheinend hast du kein Gas im Haus?Wernher hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 15:20warum niemand nach der Erstinbetriebnahme jemals die Gasanlage nach dem Gaszähler einschließlich der Gasherde im Haus prüfen muss.
Das mit dem Zähler kenn ich nicht, höchstens zur Ablesung; und der Schornsteinfeger prüft nur ob die Abgaswerte im gesetzlichen Bereich liegen.Luxman hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 15:37Anscheinend hast du kein Gas im Haus?
Bei mir wurde nach 10 Jahren der Zähler geprüft und alle 2 Jahre kommt der Kaminkehrer und prüft die Heizung und zwar gründlich mit Messgeräten.
Das glaube ich nicht, der Gaszähler ist ein Messgerät und unterliegt der Eichung und wird somit regelmässig ausgetauscht.
Vielleicht trügt mich meine Erinnerung, aber in NRW (Westnetz) sind Eichfristen bis 16 Jahren möglich, je nach Zählertyp. Und die Frist kann durch Stichprobenmessungen regelmässig um 4 Jahre verlängert werden.
Der Unterschied ist darin zu suchen dass das Wohnmobil eine bewegliche Anlage ist und durch Erschütterungen und Bewegungen eine grössere Gefahr besteht etwas undicht zu werden.Wernher hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 15:20Da wir mittlerweile bei der Gasprüfung angelangt sind, stelle ich mal die Frage in den Raum, warum niemand nach der Erstinbetriebnahme jemals die Gasanlage nach dem Gaszähler einschließlich der Gasherde im Haus prüfen muss.