Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

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Doraemon
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#41

Beitrag von Doraemon »

Jürgen hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 11:09
Ich hab mir mal die Mühe gemacht Truma anzuschreiben!
Da bin ich jetzt wirklich gespannt was die Antworten. *2THUMBS UP*
Saludos Christian

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Cybersoft
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#42

Beitrag von Cybersoft »

Das hatten wir doch schon x Jahren, oder war es ein anderes Forum, bin ja nur in zweien aktiv ...

(Aber schön dass die erste Nutzer verunsichert sind)
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Jürgen
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#43

Beitrag von Jürgen »

Cybersoft hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 11:17
Das hatten wir doch schon x Jahren, oder war es ein anderes Forum, bin ja nur in zweien aktiv ...

(Aber schön dass die erste Nutzer verunsichert sind)
Wer sich davon verunsichern lässt, hat selber schuld. ;-)
Aber viele Diskussionen lassen sich mit Fakten beenden. Und nun warte Ich mal ab, was Truma schreibt! Ich hätte den Prüfer vermutlich gefragt, ob Er gestern zu tief ins Glas geschaut hat! :mrgreen:

Das Teil bleibt dran… *LOL*
Gruß
Jürgen

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Cybersoft
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#44

Beitrag von Cybersoft »

Das was jeder Hersteller bei Fremdprodukten sagt; Nicht empfohlen, Verlust der Garantie!
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biauwe
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#45

Beitrag von biauwe »

Cybersoft hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 11:58
Verlust der Garantie!
Garantie hat man doch nicht auf Lebenszeit.
Gruß Uwe
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Jürgen
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#46

Beitrag von Jürgen »

Aus Truma Service Blog:

Aus gegebenem Anlass wollen wir Euch darauf hinweisen, dass in vielen Online-Portalen und Handels-Plattformen Zubehör-Produkte und 3D-Dateien zur Fertigung von Bauteilen angeboten werden, die die Funktion unserer Truma-Geräte vermeintlich verbessern oder Nebenerscheinungen beheben sollen. Diese Produkte mögen nützlich erscheinen und vielleicht von guter Qualität sein, aber sie sind meistens weder von uns geprüft, noch autorisiert oder zugelassen worden .

Ein Beispiel hierfür ist das als Abtropf-Lippe / Dripguide oder Kondenswasser-Ablauf genanntem Produkt zur Montage an den Kamin der Combi-Heizung. Es stammt nicht aus unserem Hause und dessen Montage bringt als nicht zugelassene Veränderung des Gerätes sogar die Betriebserlaubnis und Gewährleistung zum Erlöschen.

Wie in unseren Bedienungsanleitungen und den Einbauanweisungen beschrieben, darf kein sicherheitsrelevantes Bauteil verändert werden. Der Seitenwandkamin und dessen einzelnen Bauteile gehören aber zu diesem Bereich. Nach einer solchen Veränderung darf das Gerät aus rechtlicher Sicht nicht mehr in Betrieb genommen werden. Wechselwirkungen mit dem Zubehörprodukt sind unbekannt.

Vergleichbar ist dieser Umstand vielleicht mit der Montage einer Sportabgasanlage für einen PKW: existiert zu der Anlage kein Gutachten oder keine ABE, in welchem das Fahrzeugmodell nicht explizit erwähnt wird, dann darf man diese ebenfalls nicht anbauen. Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist untersagt. Wird man erwischt, macht man sich mit dem „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ ebenfalls angreifbar. Der Weg zum TÜV und ein Bußgeld ist die Konsequenz daraus.

Bei oben genannten Zubehörteilen wird weder erwähnt, ob das verwendete Material die am Seitenwandkamin anliegenden Temperaturen aushält, noch wird sichergestellt, dass die zwingend notwendigen Öffnungen für die Verbrennungsluftansaugung und die Abgasentsorgung irgendwie beeinflusst werden. In solchen Fällen kann zum Beispiel wegen einer falsch zugeführten Sauerstoffmenge oder verringertem Querschnitt der Abgasöffnung der Brenner eurer Heizung nicht korrekt arbeiten und es kommt zu Fehlermeldungen im Heizbetrieb.

Schlimmstenfalls kann es zu Schäden am Fahrzeug kommen, wenn beispielsweise das Material des Zubehörteiles nicht für die Temperaturen am Seitenwandkamin ausgelegt war.

Also wendet Euch bitte im Zweifel an das Truma Service Center, unsere Vertragshändler oder Servicepartner. Hier könnt ihr klären, ob solch ein Zubehörteil aus unserer Produktion kommt und ob es bezüglich dessen Funktion oder der Einwirkung auf eine bestehende Zulassung berechtigte Einwände bestehen.
Gruß
Jürgen

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Jürgen
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#47

Beitrag von Jürgen »

Und weil es interessant ist, wie der Handel auf solche Aussagen reagiert, denn die verkaufen uns das ja ….hab Ich da auch mal nachgefragt….

Die werden uns doch wohl keine zugelassenen sicherheitsrelevanten Teile (laut Truma) verkaufen!? 8-)
Gruß
Jürgen

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AndiEh
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#48

Beitrag von AndiEh »

Jürgen hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 12:53
Aus Truma Service Blog:
Und hier der Link dazu: KLICK

Gruß
Andi
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WoMoFahrer
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#49

Beitrag von WoMoFahrer »

walter7149 hat geschrieben: Sa 26. Okt 2024, 23:10
WoMoFahrer hat geschrieben: Sa 26. Okt 2024, 22:56
gehe einfach zu einem Gasinstallateur
Kann der auch die "Gasprüfplakette" aufkleben und im gelben Prüfheft bescheinigen ?
Die Prüfplakette ist kein offizielles Dokument, es langt der Eintrag ins gelbe Heft. Ich kenne einen der so etwas macht, weil er selbst WoMo-Fahrer ist. Der hat auch als Gasinstallateur das geeichte Prüfgerät das auch das Protokoll gleich ausdruckt.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Wernher
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#50

Beitrag von Wernher »

Da wir mittlerweile bei der Gasprüfung angelangt sind, stelle ich mal die Frage in den Raum, warum niemand nach der Erstinbetriebnahme jemals die Gasanlage nach dem Gaszähler einschließlich der Gasherde im Haus prüfen muss.
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Cybersoft
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#51

Beitrag von Cybersoft »

Weil sie genau wissen dass sie dann den Bogen überspannen und das ein riesen Boomerang wäre.

Daher schön die schröpfen wo es einfach geht, erst die Prüfer, dann die Wohnmobilisten. Geht einfach nur ums Geld, die Sicherheit ist vorgeschoben.
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Anon26
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#52

Beitrag von Anon26 »

Wernher hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 15:20
warum niemand nach der Erstinbetriebnahme jemals die Gasanlage nach dem Gaszähler einschließlich der Gasherde im Haus prüfen muss.
Anscheinend hast du kein Gas im Haus?
Bei mir wurde nach 10 Jahren der Zähler geprüft und alle 2 Jahre kommt der Kaminkehrer und prüft die Heizung und zwar gründlich mit Messgeräten.

Beste Gruesse Bernd
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ivalo
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#53

Beitrag von ivalo »

Guten Tag

Es ist in meinen Augen ein Unterschied, ob eine Gasanlage ortsfest oder in einem ReiMo/WoWa betrieben wird.
Die vielen Erschütterungen beim Fahren können zu Undichtigkeiten an Verschraubungen führen.
Eine regelmässige Prüfung schafft wenigstens kurzfristig eine gewisse Sicherheit.

Die Art und Weise wie diese erfolgt, ist eine andere Geschichte.
Kleingeister und Macht sind leider häufig eine problematische Mischung.

Ich meide solche Menschen nach Möglichkeit und lasse deshalb die Arbeiten von Fachbetrieben ausführen.
Die haben meist den besseren Zugang und kennen ihre Pappenheimer.

Zum Thema selbst: An unserem ReiMo war ein Kondenswasserablauf montiert und wurde nie beanstandet.
Sogar an der schwarzen Farbe hat sich niemand gestört ... obschon der Kamin von Truma weiss war.
*YAHOO*

Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd" alte Indianerweisheit
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#54

Beitrag von ulimm »

Luxman hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 15:37
Anscheinend hast du kein Gas im Haus?
Bei mir wurde nach 10 Jahren der Zähler geprüft und alle 2 Jahre kommt der Kaminkehrer und prüft die Heizung und zwar gründlich mit Messgeräten.
Das mit dem Zähler kenn ich nicht, höchstens zur Ablesung; und der Schornsteinfeger prüft nur ob die Abgaswerte im gesetzlichen Bereich liegen.
Da dient also nichts der Sicherheit (ok, Schornstein reinigen, könnten ja Vogelnester drin sein).
Und ja, ich habe seit 30 Jahren Gasheizung. Der Zähler ist immer noch der gleiche wie 1990.
Gruß Uli
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Doraemon
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#55

Beitrag von Doraemon »

ulimm hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 16:37
Der Zähler ist immer noch der gleiche wie 1990.
Das glaube ich nicht, der Gaszähler ist ein Messgerät und unterliegt der Eichung und wird somit regelmässig ausgetauscht.
Saludos Christian

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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#56

Beitrag von Luppo »

Korrekt.
Es wird nur das Rauchgas untersucht, nicht die Gasversorgung. Schon mal gar nicht das Heizgerät oder die Leitungen.
Jedenfalls in Deutschland.
Grüße
Michael
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Jürgen
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#57

Beitrag von Jürgen »

Ihr driftet ab vom Thema und diese Thematik die jetzt diskutiert wird, ist schon x-mal in anderen Themen durchgekaut worden. Stichwort Gasprüfung
Gruß
Jürgen

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ulimm
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#58

Beitrag von ulimm »

Doraemon hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 16:46
ulimm hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 16:37
Der Zähler ist immer noch der gleiche wie 1990.
Das glaube ich nicht, der Gaszähler ist ein Messgerät und unterliegt der Eichung und wird somit regelmässig ausgetauscht.
Vielleicht trügt mich meine Erinnerung, aber in NRW (Westnetz) sind Eichfristen bis 16 Jahren möglich, je nach Zählertyp. Und die Frist kann durch Stichprobenmessungen regelmässig um 4 Jahre verlängert werden.
Also definitiv die letzten 20 Jahre gabs bei mir keinen Zählerwechsel.
Auf jedenfall dient auch der Zählerwechsel nicht der Sicherheit, um die es hier geht, sondern der Abrechnung.
Gruß Uli
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Doraemon
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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#59

Beitrag von Doraemon »

Wernher hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 15:20
Da wir mittlerweile bei der Gasprüfung angelangt sind, stelle ich mal die Frage in den Raum, warum niemand nach der Erstinbetriebnahme jemals die Gasanlage nach dem Gaszähler einschließlich der Gasherde im Haus prüfen muss.
Der Unterschied ist darin zu suchen dass das Wohnmobil eine bewegliche Anlage ist und durch Erschütterungen und Bewegungen eine grössere Gefahr besteht etwas undicht zu werden.

Für die Hausanlagen gibt es eine Empfehlung alle 10 Jahre die Gasleitung prüfen zu lassen.
Bei der regelmässigen Wartung durch den Installateur findet zumindest eine Sichtprüfung der Anlage statt.
Der Kaminkehrer prüft neben den Kamin auch die korrekte Verbrennung und ob die Zuluft zur Gasverbrennungsanlage frei ist, ausserdem macht er eine Messung der Abgase.

Und somit schliesst sich der Kreis, wer überprüft im Wohnmobil die freien und funktionierenden Zuluft-und Abgaswege der Truma?
Saludos Christian

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Re: Truma Heizung - Kondenswasserablauf erlaubt ?

#60

Beitrag von Cybersoft »

Wer prüft den Gasherd im Haus in Deutschland?
In den Niederlanden und in Belgien gibt es den ganzen "Zauber" nicht, da gjbt es nicht Mal den Schornsteinfegermeister...

Entweder man kümmert sich selbst drum, oder lässt es.
Mehr Häuser oder WoMos fliegen da auch nicht in die Luft. Und immer gut aufpassen dass ihr nie neben Ausländern oder gepimpten Trumakaminen steht ..
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