Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

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Soleil
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#61

Beitrag von Soleil »

Ich fahre seit Jahr und Tag mit zwei 11 kg Tauschflaschen. Ob die 2Jahresplakette Pflicht ist oder nicht ist mir egal. Ich lasse im 2Jahresabstand für x,xx Euro prüfen, das ist finanziell so ganz knapp noch drin. Kann mir dann aber nur noch trocken Brot und Wasser leisten.
Ich hatte vor wenigen Jahren bei mir - vermutlich wegen eines überalterten Zuleitungsschlauches zum (neuen) Gasgrill - einen ziemlich spektakulären Feuerwehreinsatz (nach Zünden Stichflamme an der Verbindung). Ich will sowas auf keinen Fall nochmal erleben und bin schlicht mit Gas seeeeeeehr vorsichtig geworden.
Gruß aus Niedersachsen

Susanne

„Das Schweigen habe ich von den Redseligen gelernt, die Toleranz von den Unduldsamen, die Freundlichkeit von den Übelgelaunten. Und doch bin ich diesen Lehrern nicht dankbar.“
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biauwe
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#62

Beitrag von biauwe »

Soleil hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 13:32
vermutlich wegen eines überalterten Zuleitungsschlauches zum (neuen) Gasgrill -
Diese Schläuche prüft niemand und wird wohl häufig die Ursache für Probleme sein.
Gruß Uwe
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Soleil
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#63

Beitrag von Soleil »

Noch so ein Aha-Erlebnis (mit Bezug zum Thema Prüfung):
Im letzten Jahr ist es mir in Spanien nach x Versuchen nicht gelungen, eine Tauschflasche zu erwerben. Kurz hinter der Grenze in Portugal hat es dann mit Cepsa geklappt. Aber bevor mir verkauft wurde, hat ein offensichtlich kundiger Angestellter meine Anschlüsse sehr sorgfältig durchgeprüft. Und mir fast den Kauf verweigert, weil das Datum auf der Zuleitung nicht den portugiesischen Regelungen entsprach. Ich konnte ihn aber dann mit der 22er Prüfplakette überzeugen. Und ihm das noch gültige „Haltbarkeitsdatum“ auf dem Schlauch zeigen.
Gelernt: man ist in Fachbetrieben in Portugal offenbar sehr vorsichtig. Und es gibt dort vermutlich in fast jedem Haushalt anders als bei uns Küchen- Bad- und Klimaanlagen, die mit Wechselgasflaschen betrieben werden. Die regelmäßiger ordentlicher und sorgfältiger Prüfung bedürfen.
Gruß aus Niedersachsen

Susanne

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Benimar282
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#64

Beitrag von Benimar282 »

Ja kann ich mich an die sorgfältige Arbeit des spanischen Gasprüfers auf meiner Finca noch gut erinnern. Nach der Installation wurde die Flasche aufgemacht und dann mit dem Feuerzeug alle Anschlüsse auf Dichtigkeit geprüft.
Aber wenn bei einem Schlauch das Verfallsdatum abgelaufen ist, kennen sie keine Gnade.
Übrigens habe ich kein Problem damit jeden Offiziellen
anzulügen damit er die Informationen die er zur erfolgreichen Ausübung seiner Tätigkeit braucht, auch bekommt.🤣🤣
Benimar 282 mit Hecksitzgruppe. Baujahr 2022. Fiat Ducato 160 PS
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Mobildomizil
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#65

Beitrag von Mobildomizil »

Gegen die Prüfung hat ja niemand was. Die Funktion der Abschalteinrichtung und Dichtigkeit sollte ebenso wie das Ablesen der Herstelldaten, plus zehn im Sinn, jeder auf die Kette bekommen, der ein Womo halbwegs unbeschädigt durch den Verkehr bekommt. Das Problem ist die Bürokratie und Geldscheiderei der Zünfte ohne Mehrwert. Die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage obliegt allein dem Fahrzeugführer. Da kann sich niemand auf irgendwelche Prüfsiegel rausreden.

Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?

Gruss Manfred
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Sellabah
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#66

Beitrag von Sellabah »

Ich hab die Plakette immer auf dem Heckstoßdämpfer gehabt bisher bei acht Wohnmobilen.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
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Cybersoft
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#67

Beitrag von Cybersoft »

Mobildomizil hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 14:38
Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?
Ich mache die originale immer ab und mache mir eine dahin wo es nicht ganz so häßlich ist ... Auch nutze ich die kleinere Version. Da das bisher aber niemanden interessiert hat, vermutlich egal wo Du die hin klebst.
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Cash
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#68

Beitrag von Cash »

Ich möchte Wolfgang bestätigen, aber ob das Auto läuft ist egal, Hauptsache die Kohle stimmt! Egal ob Tüv, Dekra, Kus und wie sie alle heißen staatlich lizenzierte Abzocke! :mrgreen: Wer kennt den Preis für eine Hu vor 50 Jahren? ASU Obd Stecker rein, Hauptsache die Gebühr stimmt und Ihr regt euch über die Gasprüfung auf! Ich lass die Gasprüfung da machen wo installiert, eingebaut, repariert und geprüft wird, bei einem Fachmann, aber nicht bei den Abzockern! Ich bin für eine ordentliche Gasprüfung, denn die gibt eine gewisse Sicherheit 100% gibt es nicht.
Beste Grüße Cash
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WoMoFahrer
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#69

Beitrag von WoMoFahrer »

Eigentlich müsste dem Deutschen Flüssiggasverein von Rechts wegen aufgelöst werden und allen von denen ausgebildeten Prüfern die Lizenz entzogen werden, bis sie einen Nachweis erbracht haben, dass sie nach geltendem Recht ausgebildet worden sind und nicht von einem Verein, der Rechtsbeugung in höchster Form zum Nachteil von mit den Jahren Millionen von Kunden begangen haben. Das zu unrecht erworbene Geld gehört von Amts wegen eingezogen, da es mit betrügerischer Absicht eingenommen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Berchumer
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#70

Beitrag von Berchumer »

Leider gibt es hier so viele Vereine die einfach nur Geld generieren wollen und sich nicht an das Recht halten . Heute heißt das nur Lobbyismus und Lobbyarbeit welcher bestimmte Stellen mit entsprechenden Zuwendungen bei Laune hält . Früher sagte man einfach Best……. Aber lassen wir das ……..l
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .

Gruß von Ralf aus Hagen

Dethleffs T 7057 EB Trend Edition 9-Gang Automatik 160PS hydraulisches Hubgedöns , Luftfederung hinten und son 150Ah Lithiumdingens. 8-)
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#71

Beitrag von kai_et_sabine »

Kommen wir doch mal wieder zu einer sachlichen Diskussion. Sonst kann Andi das hier in den Stammtisch verschieben.

Lobbyarbeit ist häufig nur solange schlecht, wie es nicht die eigene Lobby ist.
Und wenn es von rechts wegen so einfach wäre, dann wären die schon längst rausgeklagt. Oder einer hier mit Rechtsschutz könnte das machen.

gruss kai & sabine
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#72

Beitrag von Masure49 »

Mobildomizil hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 14:38
Gegen die Prüfung hat ja niemand was. Die Funktion der Abschalteinrichtung und Dichtigkeit sollte ebenso wie das Ablesen der Herstelldaten, plus zehn im Sinn, jeder auf die Kette bekommen, der ein Womo halbwegs unbeschädigt durch den Verkehr bekommt. Das Problem ist die Bürokratie und Geldscheiderei der Zünfte ohne Mehrwert. Die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage obliegt allein dem Fahrzeugführer. Da kann sich niemand auf irgendwelche Prüfsiegel rausreden.

Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?

Gruss Manfred
Da lasse ich sie schon seit 15 Jahren von den jeweiligen Prüfern hinkleben.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik

LG
Peter
*BYE*
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